Außenreklame bezeichnet Werbemaßnahmen, die außerhalb geschlossener Räume angebracht werden und öffentlich sichtbar sind. Der Begriff wird oft synonym zu Außenwerbung verwendet, betont aber stärker die kommerzielle, werbende Funktion – etwa bei Leuchtreklame, Fassadenbeschriftungen oder Geschäftsschildern. Außenreklame dient der Sichtbarkeit von Unternehmen im öffentlichen Raum und der direkten Kundenansprache am Standort.
Außenreklame umfasst alle Werbeformen, die außerhalb geschlossener Gebäude platziert werden und eine kommerzielle Botschaft transportieren. Der Begriff leitet sich vom französischen „réclame" ab, was so viel wie „anpreisen" oder „werben" bedeutet. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird Außenreklame häufig synonym zu Außenwerbung verwendet.
Typische Beispiele sind Leuchtreklame an Gebäudefassaden, beleuchtete Geschäftsschilder, Werbetafeln oder beschriftete Schaufenster. Im Gegensatz zu neutralen Hinweisschildern oder reiner Information hat Außenreklame immer eine werbende Absicht: Sie soll Aufmerksamkeit erzeugen, Marken sichtbar machen und potenzielle Kunden ansprechen.
Während der Begriff „Außenwerbung" eher als Oberbegriff für alle Werbeformen im öffentlichen Raum verwendet wird, bezieht sich Außenreklame häufig auf dauerhafte, ortsfeste Installationen – insbesondere im Zusammenhang mit Geschäften, Praxen oder Dienstleistern, die ihre Präsenz am Standort sichtbar machen wollen.
Die Begriffe Außenreklame und Außenwerbung werden häufig synonym verwendet, und in den meisten Fällen ist das auch korrekt. Beide beschreiben Werbemaßnahmen im öffentlichen Raum. Es gibt jedoch einen feinen Unterschied in der Verwendung und Konnotation.
Außenwerbung ist der modernere, umfassendere Begriff. Er schließt alle Werbeformen im Außenbereich ein – von temporären Plakatkampagnen über mobile Werbeflächen bis hin zu digitalen Displays. Außenwerbung wird meist dann verwendet, wenn es um strategische Kampagnen, Mediaplanung oder größere Werbeformate geht.
Außenreklame hingegen klingt traditioneller und wird häufiger im Zusammenhang mit dauerhaften, ortsfesten Installationen verwendet – insbesondere bei Leuchtreklame, Fassadenbeschriftungen oder Geschäftsschildern. Der Begriff wird auch in rechtlichen und behördlichen Kontexten verwendet, etwa bei Genehmigungsverfahren für Werbeaufbauten.
Praxis: In der alltäglichen Verwendung gibt es kaum einen Unterschied. Beide Begriffe meinen dasselbe und werden je nach Region, Branche oder persönlicher Vorliebe verwendet. „Außenwerbung" ist heute gebräuchlicher, „Außenreklame" klingt etwas klassischer.
Beleuchtete Schilder, Neonschriften oder LED-Buchstaben an Fassaden. Besonders wirksam in den Abendstunden und bei schlechten Lichtverhältnissen. Typisch für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen.
Direkt auf die Gebäudefassade aufgebrachte Schriftzüge oder Logos. Kann beleuchtet oder unbeleuchtet sein. Oft als dauerhafte Markierung eines Unternehmensstandorts genutzt.
Schilder an Eingängen, über Schaufenstern oder an Gebäudewänden. Dienen der Orientierung und gleichzeitig der Markenpräsenz. Können aus Metall, Kunststoff oder beleuchteten Elementen bestehen.
Folien, Aufkleber oder Beschriftungen auf Schaufensterscheiben. Informieren über Öffnungszeiten, Angebote oder Markennamen. Flexibel austauschbar und kostengünstig.
Freistehende, oft beleuchtete Werbeträger an Straßen oder auf Grundstücken. Besonders bei Tankstellen, Einkaufszentren oder Gewerbeparks verbreitet. Dienen der Fernwirkung und Orientierung.
Der Begriff Außenreklame findet vor allem in drei Kontexten Verwendung: im geschäftlichen Alltag, in rechtlichen Dokumenten und in der traditionellen Werbebranche. Während „Außenwerbung" heute der gebräuchlichere Begriff ist, bleibt „Außenreklame" in bestimmten Zusammenhängen präsent.
Geschäftlicher Kontext: Unternehmen, die ihre Sichtbarkeit am Standort erhöhen wollen, sprechen oft von Außenreklame – insbesondere bei dauerhaften Installationen wie Leuchtschildern oder Fassadenbeschriftungen. Der Begriff wird häufig bei Gesprächen mit Schilderherstellern, Werbetechnikern oder Bauämtern verwendet.
Rechtlicher Kontext: In Baugenehmigungen, Verordnungen und Satzungen wird oft der Begriff Außenreklame verwendet. Viele Kommunen haben eigene Außenreklameverordnungen, die regeln, wo und wie Werbung im öffentlichen Raum angebracht werden darf. Hier ist Außenreklame der offizielle, rechtlich definierte Begriff.
Traditionelle Werbebranche: Ältere Generationen und traditionelle Werbeagenturen verwenden den Begriff Außenreklame häufiger. In modernen Marketingkontexten wird hingegen meist von Außenwerbung oder Out-of-Home-Werbung (OOH) gesprochen.
Der Begriff klingt traditionell, aber die Werbeform selbst ist nach wie vor relevant. Gerade für lokale Geschäfte, Praxen oder Restaurants ist die physische Sichtbarkeit am Standort unverzichtbar. Was sich geändert hat, sind die technischen Möglichkeiten: Moderne LED-Technik, digitale Displays und energieeffiziente Beleuchtung haben Außenreklame zeitgemäß gemacht.
Das stimmt nicht. In den meisten Fällen ist eine baubehördliche Genehmigung erforderlich – besonders bei beleuchteten Schildern, größeren Fassadenbeschriftungen oder freistehenden Werbeanlagen. Wer ohne Genehmigung baut, riskiert Bußgelder und den Rückbau. Ein Blick in die lokale Außenreklameverordnung ist deshalb immer sinnvoll.
Online-Marketing und Außenreklame erfüllen unterschiedliche Funktionen. Während digitale Kampagnen gezielt Nutzer ansprechen und Conversions messen, sorgt Außenreklame für Sichtbarkeit am Standort und schafft Vertrauen durch physische Präsenz. Ein Geschäft ohne sichtbare Außenreklame wird leicht übersehen – auch wenn die Website perfekt ist. Beides sollte sich ergänzen, nicht ersetzen.
Die begriffliche Unterscheidung wird strategisch relevant, sobald Investitionsdauer, Standortbindung und Genehmigungspflicht eine Rolle spielen. Temporäre Kampagnen – etwa Plakate oder mobile Werbeflächen – fallen klar unter Außenwerbung und eignen sich für zeitlich begrenzte Nachfrageerzeugung. Außenreklame hingegen beschreibt dauerhafte Installationen wie Leuchtschilder oder Fassadenbeschriftungen, die über Jahre hinweg Sichtbarkeit erzeugen und rechtlich oft als Baumaßnahme gelten.
Für Unternehmen mit festem Standort ist Außenreklame Teil der langfristigen Markenpräsenz. Für Kampagnen ohne Standortbindung oder mit wechselnden Zielgruppen bleibt Außenwerbung die flexiblere Wahl. Die Entscheidung folgt nicht dem Begriff, sondern der Funktion: dauerhaft oder temporär, ortsfest oder mobil, genehmigungspflichtig oder nicht.
Verfasst von Nadim Jovicic – Marketing-Stratege für Web, Performance & Sichtbarkeit
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